Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.03.2000 - 6 ZB 97.3137 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Würzburg, 30.07.2015 - W 3 K 14.787
Teilweise rechtswidriger Straßenausbaubeitragsbescheid
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. B. v. 16.3.2000 - 6 ZB 97.3137) welcher sich die Kammer anschließt, ist diese Ausnahmevorschrift nur anwendbar, wenn im Einzelfall "außergewöhnliche Besonderheiten" bzw. "extreme Besonderheiten" vorliegen, die es unmöglich machen, den baurechtlichen Geschossbegriff anzuwenden. - VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 3 K 1358/17
Erschließungsbeitragsrecht; Straßenbaubeitragsrecht
Dies gilt nicht für Hallen oder andere große Gebäude mit Wänden und Dach, denn bei diesen ist stets mindestens ein (wenn auch außergewöhnlich hohes) Vollgeschoss festzustellen (vgl. z.B. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 23. November 2004 - 1 L 27/03 -, juris Rn. 1 am Ende; OVG Lübeck…, Beschluss vom 18. März 2004 - 2 M B 20/04 -, juris Rn. 5 am Ende; OVG Münster…, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A4 165/99 -, juris Rn. 87; VGH München, Beschluss vom 16. März 2000 - 6 ZB 97.3137 -, juris Rn. 4). - VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.1116
Straßenausbaubeitragsrecht; Feststellbarkeit der Anzahl der …
Das Wesen der Mehrgeschossigkeit liegt also darin, dass Räume übereinander errichtet sind, sodass sich die nutzbare Fläche des Gebäudes bei gleicher überbauter Fläche vergrößert (…vgl. OVG NRW, U.v. 28.8.2001 - 15 A 465/99 - juris Rn. 75 ff.; BayVGH, B.v. 16.3.2000 - 6 ZB 97.3137 - juris Rn. 5). - VG Ansbach, 07.06.2011 - AN 18 K 10.02231
Geschoß/Vollgeschoß; Kirchtum, Sondervorteil; Gewerbezuschlag für Kirchengebäude
Nach der Rechtsprechung des BayVGH (vgl. z.B. Beschluss vom 16.3.2000, 6 ZB 97.3137), welcher sich die Kammer anschließt, ist diese Ausnahmevorschrift nur anwendbar, wenn im Einzelfall "außergewöhnliche Besonderheiten" bzw. "extreme Besonderheiten" vorliegen, die es unmöglich machen, den baurechtlichen Geschossbegriff anzuwenden.